Verordnung der Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport über die Einsetzung und die Geschäftsordnung der Koordinationskommission für Informationstechnik (KIT)

Bundesgesetzblatt, 22 Dezember 2000 (Nr. 402/2000)

Verordnung (V)

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


402. Verordnung: Einsetzung und Geschäftsordnung der Koordinationskommission für Informationstechnik (KIT)

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Auszug


Verordnung der Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport über die Einsetzung und die Geschäftsordnung der Koordinationskommission für Informationstechnik (KIT)

  

Auf Grund des § 8 Abs. 1 und 2 des Bundesministeriengesetzes 1986, in der Fassung des  

Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 16/2000 wird verordnet:  

I. Allgemeine Bestimmungen  

Einrichtung der Kommission  

§ 1. Beim Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport wird zur Vorbereitung und  

Vorberatung von Angelegenheiten der Informationstechnik (IT) und der ressortübergreifenden IT-

Koordinationsaufgaben eine Koordinationskommission für Informationstechnik (im Folgenden  

Kommission genannt) eingesetzt, die gemäß Abschnitt IV nach Zweckmäßigkeit auf Dauer (ständige)  

oder für bestimmte Angelegenheiten (nichtständige) Ausschüsse einrichten kann.  

Aufgabenstellung  

§ 2. (1) Die Kommission hat die Aufgabe, die Bundesministerin für öffentliche Leistu...

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