Zusammenfassung
402. Verordnung: Einsetzung und Geschäftsordnung der Koordinationskommission für Informationstechnik (KIT)
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Auszug
Verordnung der Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport über die Einsetzung und die Geschäftsordnung der Koordinationskommission für Informationstechnik (KIT)
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Auf Grund des § 8 Abs. 1 und 2 des Bundesministeriengesetzes 1986, in der Fassung des  Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 16/2000 wird verordnet:  I. Allgemeine Bestimmungen  Einrichtung der Kommission  § 1. Beim Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport wird zur Vorbereitung und  Vorberatung von Angelegenheiten der Informationstechnik (IT) und der ressortübergreifenden IT-Koordinationsaufgaben eine Koordinationskommission für Informationstechnik (im Folgenden  Kommission genannt) eingesetzt, die gemäß Abschnitt IV nach Zweckmäßigkeit auf Dauer (ständige)  oder für bestimmte Angelegenheiten (nichtständige) Ausschüsse einrichten kann.  Aufgabenstellung  § 2. (1) Die Kommission hat die Aufgabe, die Bundesministerin für öffentliche Leistu...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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