Bundesgesetz vom 22. Mai 1969 über die Bestimmung der Kosten, die einem durch die Bezirksverwaltungsbehörde vertretenen Minderjährigen in gerichtlichen Verfahren zu ersetzen sind

Zusammenfassung


190. Bundesgesetz: Bestimmung der Kosten, die einem durch die Bezirksverwaltungsbehörde vertretenen Minderjährigen in gerichtlichen Verfahren zu ersetzen sind

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Auszug


Bundesgesetz vom 22. Mai 1969 über die Bestimmung der Kosten, die einem durch die Bezirksverwaltungsbehörde vertretenen Minderjährigen in gerichtlichen Verfahren zu ersetzen sind

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. (1) Wird ein Minderjähriger als Kläge...

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