Zusammenfassung
190. Bundesgesetz: Bestimmung der Kosten, die einem durch die Bezirksverwaltungsbehörde vertretenen Minderjährigen in gerichtlichen Verfahren zu ersetzen sind
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Auszug
Bundesgesetz vom 22. Mai 1969 über die Bestimmung der Kosten, die einem durch die Bezirksverwaltungsbehörde vertretenen Minderjährigen in gerichtlichen Verfahren zu ersetzen sind
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. (1) Wird ein Minderjähriger als Kläge...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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