Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 5. Juni 1959, mit der die Kraftfahrverordnung 1955, BGBl. Nr. 288, durch Bestimmungen über die Verleihung von Führerscheinen an Rotblinde und Grünblinde und an Gehörbehinderte abgeändert wird.
Bundesgesetzblatt Nr. 139/1959, 17. Juni 1959 › Verordnung (V)
Angeknüpft als: