Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 5. Juni 1959, mit der die Kraftfahrverordnung 1955, BGBl. Nr. 288, durch Bestimmungen über die Verleihung von Führerscheinen an Rotblinde und Grünblinde und an Gehörbehinderte abgeändert wird.

Zusammenfassung


139. Verordnung: Abänderung der Kraftfahrverordnung 1955 durch Bestimmungen über die Verleihung von Führerscheinen an Rotblinde und Grünblinde und an Gehörbehinderte.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 5. Juni 1959, mit der die Kraftfahrverordnung 1955, BGBl. Nr. 288, durch Bestimmungen über die Verleihung von Führerscheinen an Rotblinde und Grünblinde und an Gehörbehinderte abgeändert wird.

Auf Grund des § 59 Abs. 3 und § 64 Abs. 1

des Kraftfahrgesetzes 1955, BGBl. Nr. 223, wird im Einvernehmen mit dem ...

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