Bundesgesetz vom 12. Dezember 1946 über die Wiederherstellung der österreichischen Kraftfahrvorschriften (Kraftfahrrechts-Überleitungsgesetz ? Kfr-ÜG.).

Zusammenfassung


47. Bundesgesetz: Kraftfahrrecht-Überleitungsgesetz ? Kfr-ÜG.

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Auszug


Bundesgesetz vom 12. Dezember 1946 über die Wiederherstellung der österreichischen Kraftfahrvorschriften (Kraftfahrrechts-Überleitungsgesetz ? Kfr-ÜG.).

Der Nationalrat hat beschlossen:

I. Abschnitt.

Neuordnung des Kraftfahrwesens.

Artikel 1.

Aufhebung reichsdeutscher Vorschriften.

(1) Alle in Österreich nach dem 13. März 1938

in Geltung gesetzten reichsdeutschen Gesetze und Verordnungen über den Kraftfahrzeugverkehr werden samt den dazu erlassenen Durchführungsvorschriften in ihren gegenwärtigen Fassungen aufgehoben, und zwar insbesondere A. die Gesetze a) über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Mai 1909 (Deutsches R. G. Bl.

S. 437), mit Ausnahme des II. Teiles (§§ 7

bis 20), (Haftpflicht),

b) über die Einführung der Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter und zur Änderung des Gesetzes über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen sowie des Gesetzes über den Versicherungsvertrag vom 7. November 1939 (Deutsches R. G. Bl. I S. 2223),

mit Ausnahme des Artikels III;

B. die Verordnungen a) ü...

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