Zusammenfassung
144. Bundesgesetz: 30. Novelle zum Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
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Auszug
Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert wird (30. Novelle zum B-KUVG)
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Der Nationalrat hat beschlossen:  Das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 200/1967, zuletzt geändert durch  das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 4/2002, wird wie folgt geändert:  1. Im § 1 Abs. 1 Z 18 wird der Ausdruck „oder auf Grund einer Tätigkeit gemäß Z 19“ durch den Ausdruck„ , einer Tätigkeit nach Z 19 oder einem Arbeitsverhältnis nach Z 21“ ersetzt.  1a. Im § 1 Abs...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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