Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert wird (30. Novelle zum B-KUVG)

Zusammenfassung


144. Bundesgesetz: 30. Novelle zum Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

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Auszug


Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert wird (30. Novelle zum B-KUVG)

  

Der Nationalrat hat beschlossen:  

Das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 200/1967, zuletzt geändert durch  

das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 4/2002, wird wie folgt geändert:  

1. Im § 1 Abs. 1 Z 18 wird der Ausdruck „oder auf Grund einer Tätigkeit gemäß Z 19“ durch den Ausdruck

„ , einer Tätigkeit nach Z 19 oder einem Arbeitsverhältnis nach Z 21“ ersetzt.  

1a. Im § 1 Abs...

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