Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über den Krankentransport und die Anstaltspflege von Anspruchsberechtigten

Zusammenfassung


527. Verordnung: Krankentransport und die Anstaltspflege von Anspruchsberechtigten

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über den Krankentransport und die Anstaltspflege von Anspruchsberechtigten

  

Auf Grund des § 21 Abs. 3 des Heeresgebührengesetzes...

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