Zusammenfassung
421. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 139 Kremstal Straße im Bereich der Bereich der Stadtgemeinden Traun und Ansfelden
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Auszug
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 139 Kremstal Straße im Bereich der Stadtgemeinden Traun und Ansfelden
Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bunde...
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