Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 139 Kremstal Straße im Bereich der Stadtgemeinden Traun und Ansfelden

Zusammenfassung


421. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 139 Kremstal Straße im Bereich der Bereich der Stadtgemeinden Traun und Ansfelden

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 139 Kremstal Straße im Bereich der Stadtgemeinden Traun und Ansfelden

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bunde...

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