Verordnung der Bundesregierung, mit der die Verordnung über die Untersagung der Ausfuhr von Kriegsmaterial sowie von zivilen Waffen und ziviler Munition in das Gebiet, das die SFR Jugoslawien am 1. Jänner 1991 umfaßte, geändert wird

Zusammenfassung


235. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Untersagung der Ausfuhr von Kriegsmaterial sowie von zivilen Waffen und ziviler Munition in das Gebiet, das die SFR Jugoslawien am 1. Jänner 1991 umfaßte

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Auszug


Verordnung der Bundesregierung, mit der die Verordnung über die Untersagung der Ausfuhr von Kriegsmaterial sowie von zivilen Waffen und ziviler Munition in das Gebiet, das die SFR Jugoslawien am 1. Jänner 1991 umfaßte, geändert wird

Auf Grund des § 4 des Bundesgesetzes über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von K...

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