Zusammenfassung
350. Bundesgesetz: Neuerliche Abänderung und Ergänzung des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Bundesgesetz vom 11. November 1970, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957 neuerlich abgeändert und ergänzt
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, BGBl.Nr. 152, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl.Nr. 172/1957, 261/1957, 289/1959, 319/1961,218/1962, 256/1963, 282/1963, 202/1964, 305/1964,83/1965, 7/1967, 258/1967, 21/1969 und 204/1969wird wie folgt abgeändert und ergänzt:Artikel I 1. § 35 Abs. 3 und 5 haben zu lauten:„(3) Die Zusatzrente beträgt monatlich 459 S.Sie ist — abgesehen von der im Abs. 7 enthaltenen Reg...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links