Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 30. Jänner 1952, betreffend die Aufhebung des § 60 des Kriegsopferversorgungsgesetzes, BGBl. Nr. 197/1949, durch den Verfassungsgerichtshof wegen Verfassungswidrigkeit.

Zusammenfassung


32. Kundmachung: Aufhebung des § 60 des Kriegsopferversorgungsgesetzes, BGBl. Nr. 197/1949, durch den Verfassungsgerichtshof wegen Verfassungswidrigkeit.

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 30. Jänner 1952, betreffend die Aufhebung des § 60 des Kriegsopferversorgungsgesetzes, BGBl. Nr. 197/1949, durch den Verfassungsgerichtshof wegen Verfassungswidrigkeit.

Gemäß Art. 140 Abs. 3 des B...

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