Bundesgesetz über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an das KSZE- Konfliktverhütungszentrum, seine Bediensteten und die Bediensteten anderer ständiger Einrichtungen im Rahmen der KSZE

Zusammenfassung


339. Bundesgesetz: Einräumung von Privilegien und Immunitäten an das KSZE-Konfliktverhütungszentrum, seine Bediensteten und die Bediensteten anderer ständiger Einrichtungen im Rahmen der KSZE

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Auszug


Bundesgesetz über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an das KSZE- Konfliktverhütungszentrum, seine Bediensteten und die Bediensteten anderer ständiger Einrichtungen im Rahmen der KSZE

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Das KSZE-Konfliktverhütungszentrum hat mit seiner Konstitui...

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