Zusammenfassung
138. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und dem Minister für Außenhandel der Republik Kuba über die Anerkennung von Bescheinigungen der Handelskammer der Republik Kuba in Ursprungszeugnissen, die für die Anwendung der Vorzugszölle nach dem österreichischen Präferenzzollgesetz erforderlich sind
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Auszug
VEREINBARUNG zwischen dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und dem Minister für Außenhandel der Republik Kuba über die Anerkennung von Bescheinigungen der Handelskammer der Republik Kuba in Ursprungszeugnissen, die für die Anwendung der Vorzugszölle nach dem österreichischen Präferenzzollgesetz erforderlich sind
Artikel 1
Der Minister für Außenhandel der Republik Kuba bestätigt, daß zur Bescheinigung von Ursprungszeugnissen,di...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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