Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die abschließenden Prüfungen in den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (Prüfungsordnung BMHS)

Zusammenfassung


70. Verordnung: Prüfungsordnung BMHS

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die abschließenden Prüfungen in den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (Prüfungsordnung BMHS)

Auf Grund der §§ 34 bis 41 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 98/1999, sowie auf Grund der §§ 33 bis 41 des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige, BGBl. I Nr. 33/1997, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 99/1999

wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis 1. Teil Allgemeine Bestimmungen

§   1. Geltungsbereich

§   2. Begriffsbestimmungen

§   3. Umfang der abschließenden Prüfung

§   4. Umfang und Inhalt der Prüfungsgebiete

§   5. Jahres- bzw. Semesterprüfung

§   6. Zusatzprüfung zur Reifeprüfung

§   7. Prüfungstermine

§   8. Allgemeine Bestimmungen über die Aufgabenstellungen

§   9. Aufgabenstellungen für Prüfungsgebiete der Klausurprüfung

§ 10. Aufgabenstellungen für Prüfungsgebiete der mündlichen Prüfung

§ 11. Durchführung der abschließenden Prüfung 2. Teil Besondere Bestimmungen 1. Abschnitt Abschlussprüfung an den gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen

(ausgenommen die Werkmeister- und Bauhandwerkerschulen, die Fachschule für Mode und Bekleidungstechnik, die Hotelfachschule und die Tourismusfachschule)

§ 12. Klausurprüfung

§ 13. Mündliche Prüfung 2. Abschnitt Abschlussprüfung an den Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

§ 14. Klausurprüfung

§ 15. Mündliche Prüfung 3. Abschnitt Abschlussprüfung an der Fachschule für Mode und Bekleidungstechnik

§ 16. Klausurprüfung

§ 17. Mündliche Prüfung 4. Abschnitt Abschlussprüfung an der Hotelfachschule

§ 18. Klausurprüfung

§ 19. Mündliche Prüfung 5. Abschnitt Abschlussprüfung an der Tourismusfachschule

§ 20. Klausurprüfung

§ 21. Mündliche Prüfung 6. Abschnitt Reife- und Diplomprüfung an den Höheren technischen und gewerblichen (einschließlich kunstgewerblichen) Lehranstalten

(ausgenommen die Höhere Lehranstalt für Mode und Bekleidungstechnik, die Höhere Lehranstalt für künstlerische Gestaltung und die Höhere Lehranstalt für Tourismus)

§ 22. Klausurprüfung

§ 23. Mündliche Prüfung 7. Abschnitt Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für Mode und Bekleidungstechnik sowie an der Höheren Lehranstalt für künstlerische Gestaltung

§ 24. Klausurprüfung

§ 25. Mündliche Prüfung 8. Abschnitt Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für Tourismus

§ 26. Vorprüfung

§ 27. Klausurprüfung

§ 28. Mündliche Prüfung 9. Abschnitt Diplomprüfung an den technischen und gewerblichen (einschließlich kunstgewerblichen) Kollegs

(ausgenommen das Kolleg für Mode und Bekleidungstechnik und das Kolleg für Tourismus und Freizeitwirtschaft)

§ 29. Klausurprüfung

§ 30. Mündliche Prüfung 10. Abschnitt Diplomprüfung am Kolleg für Mode und Bekleidungstechnik

§ 31. Klausurprüfung

§ 32. Mündliche Prüfung 11. Abschnitt Diplomprüfung am Kolleg für Tourismus und Freizeitwirtschaft

§ 33. Klausurprüfung

§ 34. Mündliche Prüfung 12. Abschnitt Abschlussprüfung an der Handelsschule

§ 35. Klausurprüfung

§ 36. Mündliche Prüfung 13. Abschnitt Reife- und Diplomprüfung an der Handelsakademie

§ 37. Klausurprüfung

§ 38. Mündliche Prüfung 14. Abschnitt Diplomprüfung am Kolleg an Handelsakademien

§ 39. Klausurprüfung

§ 40. Mündliche Prüfung 15. Abschnitt Abschlussprüfung an der Fachschule für wirtschaftliche Berufe

§ 41. Klausurprüfung

§ 42. Mündliche Prüfung 16. Abschnitt Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe

(ausgenommen die Ausbildungszweige „Kultur- und Kongressmanagement“ und „Umwelt und Wirtschaft“)

§ 43. Vorprüfung

§ 44. Klausurprüfung

§ 45. Mündliche Prüfung 17. Abschnitt Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe –

Ausbildungszweig „Kultur- und Kongressmanagement“

§ 46. Klausurprüfung

§ 47. Mündliche Prüfung 18. Abschnitt Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe –

Ausbildungszweig „Umwelt und Wirtschaft“

§ 48. Klausurprüfung

§ 49. Mündliche Prüfung 19. Abschnitt Diplomprüfung am Kolleg für wirtschaftliche Ber...

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