Zusammenfassung
505. Verordnung: Museumsordnung der Österreichischen Galerie Belvedere
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Auszug
Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten betreffend Museumsordnung der Österreichischen Galerie Belvedere
Auf Grund des § 6 Abs. 1 des Bundesmuseen-Gesetzes, BGBl. I Nr. 115/1998, wird verordnet:
Museumsordnung der Österreichischen Galerie Belvedere Rechtsform§ 1. Die Österreichische Galerie Belvedere (ÖGBEL) ist eine wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts des Bundes, die mit Inkrafttreten dieser Museumsordnung eine eigene Rechtspersönlichkeit erlangt.Leitlinien für die besondere Zweckbestimmung der ÖGBEL§ 2. (1) Entsprechend dem Bundesmuseen-Gesetz bestimmen die Bewahrung, der Ausbau, die wissenschaftliche Erschließung, die Präsentation und Verwaltung des Sammlungsguts die allgemeine Zielsetzung der ÖGBEL.(2) Die ÖGBEL bietet in ihrer Gesamtheit einen Überblick über die bildende Kunst vom Mittelalter bis zur Gegenwart. Herv...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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