Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, mit der die Verordnung über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten geändert wird

Zusammenfassung


373. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, mit der die Verordnung über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten geändert wird

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 96/1999, insbesondere dessen §§ 6, 68a, 72 und 73, sowie des § 7 Abs. 1 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 127/1999, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten, BGBl. Nr. 412/1986, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 382/1998, wird wie folgt geändert:

1. Im Artikel III wird dem § 1 folgender Abs. 9 angefügt:

„(9) Die Anlagen 1.7, 1.8, 1.9, 3.7, 3.8, 7.7, 7.8 und 7.9 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 373/1999 treten wie folgt in Kraft:

1. die Anlagen 1.7, 1.8, 1.9, 3.7, 3.8, 7.7 und 7.8 treten hinsichtlich der Änderungen in den Schulautonomen Lehrplanbestimmungen mit 1. September 1999 in Kraft,

2. die Anlagen 1.7, 1.8, 1.9, 3.7, 3.8, 7.7, 7.8 und 7.9 treten hinsichtlich der Änderungen in den Allgemeinen Didaktischen Grundsätzen und hinsichtlich des Betriebsorganisatorischen Seminars sowie die Anlage 1.7 hinsichtlich des Pflichtgegenstandes „Textverarbeitung und Publishing“ mit 1. September 1999 in Kraft,

3. die Anlagen 1.7, 3.8 und 7.7 treten hinsichtlich des Ausbildungsschwerpunktes „Medieninformatik“

mit 1. September 1999 jahrgangsweise bzw. semesterweise aufsteigend in Kraft.“

2. In Anlage 1.7 (Höhere Lehranstalt für Tourismus) wird im Abschnitt I (St...

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