Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 16. Feber 1952, betreffend Anordnungen über die Bestellung des provisorischen Kultusgemeindevorstandes und die vorläufige Besorgung der Gemeindeangelegenheiten der neu errichteten israelitischen Kultusgemeinde Innsbruck.

Zusammenfassung


40. Verordnung: Anordnungen über die Bestellung des provisorischen Kultusgemeindevorstandes und die vorläufige Besorgung der Gemeindeangelegenheiten der neu errichteten israelitischen Kultusgemeinde Innsbruck.

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 16. Feber 1952, betreffend Anordnungen über die Bestellung des provisorischen Kultusgemeindevorstandes und die vorläufige Besorgung der Gemeindeangelegenheiten der neu errichteten israelitischen Kultusgemeinde Innsbruck.

Auf Grund des § 29 Abs. 2 des Gesetzes vom 21. März 1890, RGBl. Nr. 57, betreffend die Regelung der äußeren Rechtsverhältnisse der israelitischen Religionsgesellschaft wird verordnet:

§ 1. Für die in § 1 der Verordnung des Bunde...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen