Zusammenfassung
57. Kundmachung: Frauenförderungsplan des Rechnungshofes
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Auszug
Kundmachung des Präsidenten des Rechnungshofes betreffend den Frauenförderungsplan des Rechnungshofes
Gemäß § 41 Abs. 1 des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GBG), BGBl. Nr. 100/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 87/2001, wird verlautbart:
Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 1. Abschnitt Darstellung des Ist-Zustandes (Stichtag 1. Juli 2001)Darstellung der Bediensteten gegliedert nach Geschlecht sowie Verwendungs- und Funktionsgruppen:Gegenüberstellung der weiblichen und männlichen Beschäftigten im Rechnungshof§ 1. Der Frauen- und Männeranteil in den Verwendungsgruppen A1 bis A7 stellt sich wie folgt dar:Darstellung der Frauenquote§ 2. Wie aus der Gegenüber...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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