Zusammenfassung
244. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich nach Rn 2010 des ADR über die Zulassung der Beförderung von bestimmten Nickelkatalysatoren
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Auszug
Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR Kundgemacht in BGBl. Nr. 522/1973 in der Fassung der Kundmachungen BGBl. Nr. 523/1973, 377/1974, 249/1975, 250/1975, 251/1975, 261/1975 und 522/1975 über die Zulassung der Beförderung von bestimmten Nickelkatalysatoren
(1) Abweichend von den Vorschriften der Rn. 2200 und 2201 des ADR dürfen Nickelkatalysatoren in Form von Tabletten oder Pulver als Stoffe de...
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