Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 16. Juli 1986, mit. der Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen geändert werden

Zusammenfassung


468. Verordnung: Änderung der Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 16. Juli 1986, mit. der Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen geändert werden

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 371/1986, insbesondere dessen §§ 6 und 39, sowie des § 29 des Minderheiten-

Schulgesetzes für Kärnten, BGBl. Nr. 101/

1959, ferner hinsichtlich der Einstufungen in die Lehrverpflichtungsgruppen im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für Finanzen au...

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