Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 6. April 1987, mit der Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen geändert werden

Zusammenfassung


180. Verordnung: Änderung der Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 6. April 1987, mit der Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen geändert werden

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 371/1986, insbesondere dessen §§ 6 und 39, sowie des § 29 des Minderheiten-

Schulgesetzes für Kärnten, BGBl. Nr. 101/

1959, wird verordnet:

Artikel I Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst, BGBl. Nr. 275/1970, über eine

Änderung der Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen in den Schuljahren 1970/71

bis 1993/94 so...

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