Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 9. August 1989, mit der der Lehrplan der Hauptschule geändert wird

Zusammenfassung


429. Verordnung: Änderung des Lehrplanes der Hauptschule

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 9. August 1989, mit der der Lehrplan der Hauptschule geändert wird

Artikel I Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 327/1988, insbesondere dessen §§ 6 und 16, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht vom 4. Juni 1963, BGBl. Nr. 134/1963, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden,

zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl.

Nr. 413/1987, wird hinsichtlich der Anlage B

(Lehrplan der Hauptschule) wie folgt geändert:

1. Im ersten Teil (Allgemeine Bestimmungen)

Z 2 (Unterrichtsprinzipien)

a) wird im vorletzten Absatz als vorletzter Halbsatz eingefügt:

„Vorbereitungen auf die Anwendung neuer Techniken,

insbesondere der Informations- und Kommunikationstechniken,

mit nach Schulstufen wechselnden Schwerpunkten;",

b) erhalten die bisherigen Z 3 bis 5 die Bezeichnung

„4" bis „6" und wird als neue Z 3 eingefügt:

„3. Integration von informations- und kommunikationstechnischer Grundbildung in die Unterrichtsgegenstände Die wachsende Bedeutung von neuen Techniken,

insbesondere von Informations- und Kommunikationstechniken,

im gesamten Leben hat Auswirkungen auf alle Unterrichtsgegenstände und macht die Integration von informations- und kommunikationstechnischer Grundbildung in das Gesamtkonzept,

vornehmlich in der 3. und 4. Klasse, einer zeitgemäßen Allgemeinbildung notwendig.

In der 3. und 4. Klasse haben alle Unterrichtsgegenstände jene Aspekte informations- und kommunikationstechnischer Grundbildung zu berücksichtigen,

die ihrem Fachbereich gemäß den jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben entsprechen. Dabei sind von allen Unterrichtsgegenständen ihre jeweiligen Aspekte beizutragen und den Schülern auch je nach den...

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