Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 31. Mai 1988 über die Wahl der Klassenelternvertreter

Zusammenfassung


285. Verordnung: Wahl der Klassenelternvertreter

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 31. Mai 1988 über die Wahl der Klassenelternvertreter

Auf Grund des § 63 a des Schulunterrichtsgesetzes,

BGBl. Nr. 472/1986, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 229/1988 wird verordnet:

Allgemeine Bestimmung

§ 1. Die Wahl des Klassenelternvertreters (Stellvertreters)

ist als erster Tagesordnungspunkt der ersten Sitzung der Klassenforen zu Beginn de...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen