Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 16. August 1971, mit der die Verordnung, mit welcher Lehrpläne für gewerbliche, technische und kunstgewerbliche Fachschulen und ihre Sonderformen erlassen werden, geändert wird

Zusammenfassung


353. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher Lehrpläne für gewerbliche, technische und kunstgewerbliche Fachschulen und ihre Sonderformen erlassen werden

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 16. August 1971, mit der die Verordnung, mit welcher Lehrpläne für gewerbliche, technische und kunstgewerbliche Fachschulen und ihre Sonderformen erlassen werden, geändert wird

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr....

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