Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Museumsordnung des Kunsthistorischen Museums mit Museum für Völkerkunde und Österreichischem Theatermuseum

Zusammenfassung


2. Verordnung: Museumsordung des Kunsthistorischen Museums mit Museum für Völkerkunde und Österreichischem Theatermuseum

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Museumsordnung des Kunsthistorischen Museums mit Museum für Völkerkunde und Österreichischem Theatermuseum

Auf Grund des § 6 Abs. 1 des Bundesmuseen-Gesetzes, BGBl. I Nr. 115/1998, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. II Nr. 142/2000, wird verordnet:

Museumsordnung für das Kunsthistorische Museum mit dem Museum für Völkerkunde und dem

Österreichischen Theatermuseum Rechtsform

§ 1. Das Kunsthistorische Museum (KHM) ist eine wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts des Bundes (künftig: wA), deren Rechtspersönlichkeit mit Inkrafttreten dieser Museumsordnung auf das Museum für Völkerkunde (MVK) und das Österreichische Theatermuseum (ÖTM) ausgedehnt wird.

Jedes der drei Museen der wA führt eine eigene Bezeichnung (KHM, MVK, ÖTM) und behält sein eigenes Erscheinungsbild und seine wissenschaftliche Eigenständigkeit.

Leitlinien für die besondere Zweckbestimmung des KHM

§ 2. (1) Entsprechend dem Bundesmuseen-Gesetz bestimmen die Bewahrung, der Ausbau, die wissenschaftliche Erschließung, die Präsentation und Verwaltung des Sammlungsgutes die allgemeine Zielsetzung des KHM. Darüber hinaus definieren der große historische Hintergrund des KHM und seine kunst- und kulturgeschichtliche sowie kulturpolitische Bedeutung in der Gegenwart die besondere Zweckbestimmung.

(2) Die im § 7 aufgeführten Sammlungen des KHM, die von den Zeugnissen der altägyptischen Hochkultur über die Denkmäler der griechisch römischen Antike, die mittelalterlichen Sammlungsobjekte der Kunstkammer und die Werke der Gemäldegalerie über Gotik, Renaissance, und Barock bis in das 20.

Jahrhundert einen weiten zeitlichen und kulturellen Bogen kunst- und kulturgeschichtlicher Leistungen eines vor allem europäischen Kulturerbes umfassen, bilden das Fundament der spezifischen Zielsetzungen des KHM. Diese definieren sich aus der Qualität, dem Anspruch und der Charakteristik einer über fünf Jahrhunderte alten Sammlungsgeschichte, deren Anfänge bis in die Zeit der frühen Habsburger Kaiser Friedrich III. und Maximilian I. zurückreichen. Zeitbedingter Kunstgeschmack, die Sammelleidenschaft und das Repräsentationsbedürfnis der Habsburger Herrscher bis zu Franz Joseph I. waren und sind für Vielfalt, Reichtum und Besonderheiten dieses Sammlungsbestandes verantwortlich, der ein Panorama nicht nur der europäischen Kunst- und Kulturgeschichte präsentiert. Eine besondere kulturgeschichtliche Bedeutung des KHM ergibt sich nicht zuletzt daraus, dass in der Weltlichen Schatzkammer des KHM sowohl die Insignien des österreichischen Kaisert...

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