Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 2. Oktober 1985 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 62 Deutschkreutzer Straße im Bereich der Gemeinden Lackenbach und Raiding-Unterfrauenhaid

Zusammenfassung


420. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 62 Deutschkreutzer Straße im Bereich der Gemeinden Lackenbach und Raiding-Unterfrauenhaid

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 2. Oktober 1985 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 62 Deutschkreutzer Straße im Bereich der Gemeinden Lackenbach und Raiding-Unterfrauenhaid

Auf Grund des § 4 Abs. 2...

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