Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 28. November 1961, mit der der Beschluß Nr. 12/1961 des Gemeinsamen Rates über den Ursprung von vor dem 1. Juli 1961 auf Lager genommenen Materialien, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland (BGBl. Nr. 193/1961, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 264/1961), verlautbart wird.

Zusammenfassung


20. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 12/1961 des Gemeinsamen Rates über den Ursprung von vor dem 1. Juli 1961 auf Lager genommenen Materialien, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland.

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 28. November 1961, mit der der Beschluß Nr. 12/1961 des Gemeinsamen Rates über den Ursprung von vor dem 1. Juli 1961 auf Lager genommenen Materialien, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland (BGBl. Nr. 193/1961, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 264/1961), verlautbart wird.

(Übersetzung.)

FINNLAND-EFTA ASSOZIIERUNG FINEFTA/DJC 12/61

BESCHLUSS DES GEMEINSA...

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