Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 156 Lamprechtshausener Straße im Bereich der Stadtgemeinde Salzburg

Zusammenfassung


105. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 156 Lamprechtshausener Straße im Bereich der Stadtgemeinde Salzburg

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 156 Lamprechtshausener Straße im Bereich der Stadtgemeinde Salzburg

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des...

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