Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 30. Juli 1970, mit der die Qualitätsklassenverordnung abgeändert und ergänzt wird

Zusammenfassung


303. Verordnung: Abänderung und Ergänzung der Qualitätsklassenverordnung

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 30. Juli 1970, mit der die Qualitätsklassenverordnung abgeändert und ergänzt wird

Auf Grund des Qualitätsklassengesetzes,

BGBl. Nr. 161/1967, wird im Einvernehmen mit den Bundesministern für soziale Verwaltung und für Handel, Gewerbe und Industrie, hinsichtlich des § 25 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, verordnet:

Artikel I Die Qualitätsklassenverordnung, BGBl.

Nr. 136/1968, wird abgeändert und ergänzt wie folgt:

1. Dem mit „Qualitätsklassen und Qualitätsnormen für Äpfel und Birnen" übertitelten Teil der Verordnung ist die Bezeichnung

„Abschnitt A" voranzusetzen.

2. Im „Ab...

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