Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 26. Juli 1977 über die Erklärung von Vieh- und Fleischmärkten zu Richtmärkten

Zusammenfassung


422. Verordnung: Erklärung von Vieh- und Fleischmärkten zu Richtmärkten

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 26. Juli 1977 über die Erklärung von Vieh- und Fleischmärkten zu Richtmärkten

Auf Grund des § 3 Abs. 1, 2 und 4 des Viehwirtschaftsgesetzes 1976, BGBl. Nr. 258, wird verordnet:

§ 1. Zu Viehmärkten im Sinne des § 3 Abs. 1

des Viehwirtschaftsgesetzes 1976 (Richtmärkten)

werden erklärt:

a) der Lebendrindermarkt in Graz,

b) der Lebendrindermarkt in Linz,

c) der L...

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