Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 27. September 1984 über Viehzählungen im Jahre 1985

Zusammenfassung


385. Verordnung: Viehzählungen im Jahre 1985

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 27. September 1984 über Viehzählungen im Jahre 1985

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstatistikgesetzes 1965, BGBl. Nr. 91, und des § 3 Abs. 1 des LFBIS-Gesetzes, BGBl. Nr. 448/1980, wird — hinsichtlich des § 11 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen — verordnet:

§ 1. Das Österreichische Statistische Zentralamt hat i...

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