Zusammenfassung
279. Bundesgesetz: Landarbeitsgesetznovelle 1957.
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Auszug
Bundesgesetz vom 18. Dezember 1957, mit dem das Landarbeitsgesetz abgeändert wird (Landarbeitsgesetznovelle 1957).
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I.Die im Landarbeitsgesetz, BGBl. Nr. 140/1948, für die Regelung des Arbeitsrechtes in der Land- und Forstwirtschaft (Landarbeitsordnungen)gemäß Art. 12 Abs. 1 Z. 4 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 aufgestellten Grundsätze werden abgeändert wie folgt:An Stelle des § 75 haben die nachfolgenden Bestimmungen zu treten:§ 75. (1) Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor de...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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