Bundesgesetz vom 18. Dezember 1957, mit dem das Landarbeitsgesetz abgeändert wird (Landarbeitsgesetznovelle 1957).

Zusammenfassung


279. Bundesgesetz: Landarbeitsgesetznovelle 1957.

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Auszug


Bundesgesetz vom 18. Dezember 1957, mit dem das Landarbeitsgesetz abgeändert wird (Landarbeitsgesetznovelle 1957).

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I.

Die im Landarbeitsgesetz, BGBl. Nr. 140/

1948, für die Regelung des Arbeitsrechtes in der Land- und Forstwirtschaft (Landarbeitsordnungen)

gemäß Art. 12 Abs. 1 Z. 4 des Bundes-

Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 aufgestellten Grundsätze werden abgeändert wie folgt:

An Stelle des § 75 haben die nachfolgenden Bestimmungen zu treten:

§ 75. (1) Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor de...

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