Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 30. Jänner 1987 über die Aufhebung der Z 1 des § 1 der Verordnung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Bregenz, mit welcher die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof

Zusammenfassung


62. Kundmachung: Aufhebung der Z 1 des § 1 der Verordnung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Bregenz, mit welcher die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof

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Auszug


Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 30. Jänner 1987 über die Aufhebung der Z 1 des § 1 der Verordnung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Bregenz, mit welcher die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß ...

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