Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Gebühren bei der Benützung von Militärflugplätzen (Militärflugplatz-Gebührenverordnung - MFPGebV)

Bundesgesetzblatt Nr. 127/2008, 14. April 2008Verordnung (V) › BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung)

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Militärflugplatz-Gebührenverordnung - MFPGebV

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Gebühren bei der Benützung von Militärflugplätzen (Militärflugplatz-Gebührenverordnung - MFPGebV)

127. Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Gebühren bei der Benützung von Militärflugplätzen (Militärflugplatz-Gebührenverordnung - MFPGebV) Auf Grund des § 62 Abs. 5 des Luftfahrtgesetzes, BGBl. Nr. 253/1957, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 149/2006, wird verordnet:

Allgemeines

§ 1. (1) Für die nicht im Interesse der Landesverteidigung gelegene Benützung von Militärflugplätzen kommen für den Luftfahrzeughalter oder denjenigen, der den Militärflugplatz benützt, folgende Gebühren in Betracht:1.eine Landegebühr,...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen