Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A2

Bundesgesetzblatt Nr. 322/2005, 6. Oktober 2005Verordnung (V) › BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung)

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Zusammenfassung


Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 2

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A2

322. Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 2

Auf Grund der §§ 26 bis 31 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 80/2005, wird verordnet:

Anwendungsbereich

§ 1. (1) Diese Verordnung regelt die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A 2 im Ressortbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung für1.den Verwaltungsdienst,2.den technischen Dienst,3.den Baudienst und4.die sonstigen Verwendungen.

(2) Die in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen Frauen und Männer gleichermaßen.

Ziele

§ 2. Die Grundausbildung hat jene Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die zur Aufgabenerfüllung als Führungs- und Fachkraft auf einem Arbeitsplatz der Verwendungsgruppe A 2 im Ressortbereich des Bundesministeriums f...

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