Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung vom 11. Dezember 1981 über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe H 2

Zusammenfassung


559. Verordnung: Grundausbildung für die Verwendungsgruppe H 2

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung vom 11. Dezember 1981 über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe H 2

Auf Grund der §§ 24 bis 35 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler verordnet:

Anwendungsbereich

§ 1. Diese Verordnung ist auf die Grundausbildung für Berufsoffiziere der Verwendungsgruppe H 2 mit Ausnahme der Musikoffiziere anzuwenden...

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