Zusammenfassung
168. Kundmachung: Wiederverlautbarung des Militärauszeichnungsgesetzes (MAG)
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Auszug
Kundmachung des Bundeskanzlers und des Bundesministers für Landesverteidigung, mit der das Militärauszeichnungsgesetz (MAG) wiederverlautbart wird
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Artikel I  Auf Grund des Art. 49a BVG wird in der Anlage das Militärauszeichnungsgesetz (MAG), BGBl.  Nr. 361/1989, wiederverlautbart.  Artikel II  Bei der Wiederverlautbarung werden die Änderungen und Ergänzungen berücksichtigt, die sich aus  folgenden Rechtsvorschriften ergeben:    1. Bundesgesetz vom 7. Juni 1990, mit dem das Bundesgesetz über militärische Auszeichnungen  geändert wird, BGBl. Nr. 327/1990;    2. Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 1990, das Heeresgebührengesetz 1992, das Bundesgesetz  über militärische Auszeichnungen, das Auslan...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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