Kundmachung des Bundeskanzlers und des Bundesministers für Landesverteidigung, mit der das Militärauszeichnungsgesetz (MAG) wiederverlautbart wird

Bundesgesetzblatt, 23 Dezember 2002 (Nr. 168/2002)

Kundmachung (K)

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


168. Kundmachung: Wiederverlautbarung des Militärauszeichnungsgesetzes (MAG)

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers und des Bundesministers für Landesverteidigung, mit der das Militärauszeichnungsgesetz (MAG) wiederverlautbart wird

    

Artikel I  

Auf Grund des Art. 49a BVG wird in der Anlage das Militärauszeichnungsgesetz (MAG), BGBl.  

Nr. 361/1989, wiederverlautbart.  

Artikel II  

Bei der Wiederverlautbarung werden die Änderungen und Ergänzungen berücksichtigt, die sich aus  

folgenden Rechtsvorschriften ergeben:  

  1. Bundesgesetz vom 7. Juni 1990, mit dem das Bundesgesetz über militärische Auszeichnungen  

geändert wird, BGBl. Nr. 327/1990;  

  2. Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 1990, das Heeresgebührengesetz 1992, das Bundesgesetz  

über militärische Auszeichnungen, das Auslan...

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