Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung, mit der die Soldatenvertreter-Wahlordnung geändert wird

Zusammenfassung


791. Verordnung: Änderung der Soldatenvertreter-Wahlordnung

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung, mit der die Soldatenvertreter-Wahlordnung geändert wird

Auf Grund des § 50 Abs. 9 Z 1 des Wehrgesetzes 1990 (WG), BGBl. Nr. 305, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 690/1992, wird verordnet:

Die Soldatenvertreter-Wahlordnung, BGBl. Nr. 89/1989, wird wie folgt geändert:

1.   Im  Titel   entfällt  die   Datumsangabe  „vom 31. Jänner 1989".

2.  Die Promulgationsklausel la...

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