Bundesverfassungsgesetz vom 9. Juni 1949, betreffend die Durchführung von Wahlen in den Landtag von Niederösterreich und in den Gemeinderat der Bundeshauptstadt Wien im Jahre 1949.

Zusammenfassung


155. Bundesverfassungsgesetz: Durchführung von Wahlen in den Landtag von Niederösterreich und in den Gemeinderat der Bundeshauptstadt Wien im Jahre 1949.

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Auszug


Bundesverfassungsgesetz vom 9. Juni 1949, betreffend die Durchführung von Wahlen in den Landtag von Niederösterreich und in den Gemeinderat der Bundeshauptstadt Wien im Jahre 1949.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I.

Für di...

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