Zusammenfassung
155. Bundesverfassungsgesetz: Durchführung von Wahlen in den Landtag von Niederösterreich und in den Gemeinderat der Bundeshauptstadt Wien im Jahre 1949.
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Auszug
Bundesverfassungsgesetz vom 9. Juni 1949, betreffend die Durchführung von Wahlen in den Landtag von Niederösterreich und in den Gemeinderat der Bundeshauptstadt Wien im Jahre 1949.
Der Nationalrat hat beschlossen:
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