Bundesgesetz, mit dem Maßnahmen zur Sicherung der Ernährung sowie zur Erhaltung einer flächendeckenden, leistungsfähigen, bäuerlichen Landwirtschaft getroffen werden (Landwirtschaftsgesetz 1992 ? LWG)

Zusammenfassung


375. Bundesgesetz: Landwirtschaftsgesetz 1992 ? LWG

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Auszug


Bundesgesetz, mit dem Maßnahmen zur Sicherung der Ernährung sowie zur Erhaltung einer flächendeckenden, leistungsfähigen, bäuerlichen Landwirtschaft getroffen werden (Landwirtschaftsgesetz 1992 ? LWG)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Ziele

§ 1. Ziel der Agrarpolitik und dieses Bundesgesetzes ist es,

1.  eine wirtschaftlich gesunde, leistungsfähige, bäuerliche Land- und Forstwirtschaft in einem funktionsfähigen ländlichen Raum zu erhalten, wobei auf die soziale Orientierung, die ökologische Verträglichkeit und die regionale Ausgewogenheit unter besonderer Berücksichtigung der Berggebiete und sonstigen benachteiligten Gebiete Bedacht zu nehmen ist,

2.  die vielfältigen Erwerbs- und Beschäftigungskombinationen zwischen der Landwirtschaft und   anderen   Wirtschaftsbereichen   auszubauen,

3.  die agrarische Produktion, Verarbeitung und Vermarktung marktorientiert auszurichten,

4.  die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft, insbesondere durch strukturelle Maßnahmen zu erhöhen, dabei ist auf eine leistungsfähige, umweltschone...

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