ABKOMMEN über die Technische Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und der Republik Tunesien, betreffend die Errichtung und temporäre Führung eines Landwirtschaftsbetriebes mit Tierzucht-Musterfarm

Zusammenfassung


240. Abkommen über die Technische Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und der Republik Tunesien, betreffend die Errichtung und temporäre Führung eines Landwirschaftsbetriebes mit Tierzucht-Musterfarm

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Auszug


ABKOMMEN über die Technische Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und der Republik Tunesien, betreffend die Errichtung und temporäre Führung eines Landwirtschaftsbetriebes mit Tierzucht-Musterfarm

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsident der Republik Tunesien,

in dem Wunsche, die zwischen ihren beiden Ländern bestehenden freundschaftlichen Bezie-

hungen zu vertiefen und die Zusammenarbeit auf landwirtschaftlichem und technischem Gebiet zu verstärken, sind übereingekommen, zu diesem Zweck ein Abkommen zu schließen und haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Der BundesprÃ...

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