Langfristiges Handels- und Zahlungsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik

Zusammenfassung


499. Langfristiges Handels- und Zahlungsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik

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Auszug


Langfristiges Handels- und Zahlungsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik haben, vom Wunsche geleitet, die Handelsbeziehungen zwischen den beiden Staaten auf der Grundlage der freundschaftlichen Zusammenarbeit,

der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils weiter zu entwickeln und zu vertiefen,

folgendes vereinbart:

Artikel 1

Die Vertragsparteien werden, ausgehend von den in beiden Staaten bestehenden Möglichkeiten,

alle Anstrengungen unternehmen, um während der Gültigkeitsdauer dieses Abkommens eine harmonische Entwicklung des Handels zwischen beiden Staaten zu erreichen und diesen von Jahr zu Jahr wesentlich zu steigern. Die Vertragsparteien werden dabei im Rahmen der geltenden innerstaatlichen Rechtsvorschriften alle möglichen,

im volkswirtschaftlichen Interesse gelegenen Erleichterungen und Begünstigu...

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