LANGFRISTIGES ABKOMMEN über den Waren- und Zahlungsverkehr sowie die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen

Zusammenfassung


495. Langfristiges Abkommen über den Waren- und Zahlungsverkehr sowie die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen samt Zusatzprotokoll und Protokoll über die industrielle Zusammenarbeit und Briefwechsel

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Auszug


LANGFRISTIGES ABKOMMEN über den Waren- und Zahlungsverkehr sowie die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Volksrepublik Polen sind, in Anbetracht der günstigen Bedingungen für eine Ausweitung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den beiden Staaten und vom Wunsche geleitet,

den Warenaustausch sowie die wirtschaftliche Zusammenarbeit zu erleichtern und zu fördern,

wie folgt übereingekommen:

Artikel 1

Im Hinblick auf die gegenwärtige Entwicklung des Handels zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen sowie auf die Bestimmungen dieses Abkommens werden die Vertragsparteien jede Maßnahme ergreifen, um einander günstige Bedingungen für eine substantielle Erhöhung des gegenseitigen Warenaustausches einzuräumen. Die Vertragsparteien werden ebenso bemüht sein, die Struktur des Warenaustausches durch eine Förderung der gegenseitigen Exporte industrieller Güter, insbesondere auf dem Gelbiet Maschinen und Ausrüstungen,

vielfältiger zu gestalten.

Artikel 2

Die Vertragsparteien werden sich in ihren wirtschaftlichen Beziehungen von den Grundsätzen und den Bestimmungen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) unter Berücksichtigung ihrer Teilnahmebedingungen zu diesem Abkommen sowie vom vorliegenden Langfristigen Abkommen leiten lassen. Die Vertragsparteien gewähren einander gemäß Artikel I des GATT die Meistbegünstigung.

Artikel 3

Die Vertragsparteien werden bestrebt sein,

günstige Voraussetzungen für den freien Zugang von Ware...

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