Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft vom 18. Feber 1957 zur Durchführung des Lastverteilungsgesetzes 1952 (Lastverteilungsverordnung 1957).

Zusammenfassung


61. Verordnung: Lastverteilungsverordnung 1957.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft vom 18. Feber 1957 zur Durchführung des Lastverteilungsgesetzes 1952 (Lastverteilungsverordnung 1957).

Auf Grund des Lastverteilungsgesetzes 1952,

BGBl. Nr. 207, in der Fassung der Lastverteilungs-

Novellen BGBl. Nr. 131/1954, BGBl.

Nr. 108/1955, BGBl. Nr. 279/1955 und BGBl.

Nr. 258/1956 wird verordnet:

1. ABSCHNITT.

Stromverbrauchs-Beschränkungsmaßnahmen.

§ 1. Langfristige Stromverbrauchs-

Beschränkungsmaßnahmen.

Zur Sicherung der gefährdeten Versorgung mit elektrischer Energie während eines längeren Zeitraumes kommen als langfristige Stromverbrauchs-

Beschränkungsmaßnahmen nach Maßgabe des § 3

Abs. 4, 5 und 6 sowie des § 5 Abs. 6 des Lastverteilungsgesetzes 1952 folgende Beschränkungen des Verbrauches an elektrischer Energie für bestimmte Verbrauchergruppen oder Einzelverbraucher in Betracht:

1. Mengenmäßige Beschränkungen;

2. Beschränkungen hinsichtlich der Leistung;

3. Beschränkungen auf bestimmte Tage oder Tagesstunden;

4. das Verbot der Benützung bestimmter Stromverbrauchsgeräte und deren...

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