Zusammenfassung
158. Bundesgesetz: Neuerliche Abänderung der Anlage des Bundesgesetzes, betreffend auf Schilling lautende Beitragsleistungen der Republik Österreich bei internationalen Finanzinstitutionen
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Auszug
Bundesgesetz vom 6. März 1968, mit dem die Anlage des Bundesgesetzes, betreffend auf Schilling lautende Beitragsleistungen der Republik Österreich bei internationalen Finanzinstitutionen, neuerlich abgeändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Das Bundesm...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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