Zusammenfassung
44. Gesetz: Bedarfsdeckungsstrafgesetz.
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Auszug
Gesetz vom 24. Oktober 1945 zur Sicherung der Deckung lebenswichtigen Bedarfes (Bedarfsdeckungsstrafgesetz).
Die Provisorische Staatsregierung hat beschlossen:
I. Abschnitt.Allgemeine Bestimmungen.§ 1. (1) Unter Bedarfsgegenständen werden in diesem Gesetze alle beweglichen Sachen verstanden,die lebenswichtigen Bedürfnissen unmittelbar oder mittelbar dienen.(2) Leistungen solcher Art werden als Bedarfsleistungen bezeichnet; auf sie finden die Bestimmungen dieses Gesetzes dem Sinne nach Anwendung;hiebei ist es gleichgültig, welcher Art das Rechtsgeschäft ist, auf dem Recht und Pflicht zur Leistung beruhen.(3) Fortlaufende Bezüge an Gehalt und Lohn fallen nicht unter die Bestimmungen dieses Gesetzes.§ 2. Maßnahmen und Einrichtungen, die zur ordnungsmäßigen Verteilung von Bedarfsgegenständen getroffen werden (im folgenden kurz„Verteilungsordnung". genannt), sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen strafrechtlich geschützt.II. Abschnitt.Strafbestimmungen.Zuwiderhandlungen gegen die Verteilungsordnung.§ 3. (1) Einer Übertretung macht sich schuldig:a) wer Bedarfsg...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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