Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 31. März 1977 über die Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereiche der Bundesinnung der Lederwarenerzeuger, Taschner, Sattler und Riemer und des Fachverbandes der lederverarbeitenden Industrie (ausgenommen die Unternehmungen der Schuhindustrie)

Zusammenfassung


179. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereiche der Bundesinnung der Lederwarenerzeuger, Taschner, Sattler und Riemer und des Fachverbandes der lederverarbeitenden Industrie (ausgenommen die Unternehmungen der Schuhindustrie)

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 31. März 1977 über die Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereiche der Bundesinnung der Lederwarenerzeuger, Taschner, Sattler und Riemer und des Fachverbandes der lederverarbeitenden Industrie (ausgenommen die Unternehmungen der Schuhindustrie)

Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes,

BGBl. Nr. 218/1975, ...

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