Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 15. Mai 1956, betreffend eine Vorschrift über die Prüfung für den höheren Dienst an land- und forstwirtschaftlichen Lehr- und Versuchsanstalten und an veterinär-medizinischen Bundesanstalten.

Zusammenfassung


125. Verordnung: Vorschrift über die Prüfung für den höheren Dienst an land- und forstwirtschaftlichen Lehr- und Versuchsanstalten und an Veterinär-medizinischen Bundesanstalten.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 15. Mai 1956, betreffend eine Vorschrift über die Prüfung für den höheren Dienst an land- und forstwirtschaftlichen Lehr- und Versuchsanstalten und an veterinär-medizinischen Bundesanstalten.

Auf Grund des § 6 Abs. 3 des Gehaltsüberleitungsgesetzes,

BGBl. Nr. 22/1947, in der Fassung des Bundesgesetzes vom 8. Juli 1953,

BGBl. Nr. 105, wird für den höheren Dienst an land- und forstwirtschaftlichen Lehr- und Versuchsanstalten und an veterinär-medizinischen Bundesanstalten folgende Prüfungsvorschrift erlassen:

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