Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 28. November 1986, mit der die Verordnung über die Reifeprüfung in den Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten mit Ausnahme der Höheren Lehranstalten für Fremdenverkehrsberufe geändert wird

Zusammenfassung


673. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Reifeprüfung in den Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten mit Ausnahme der Höheren Lehranstalten für Fremdenverkehrsberufe

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 28. November 1986, mit der die Verordnung über die Reifeprüfung in den Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten mit Ausnahme der Höheren Lehranstalten für Fremdenverkehrsberufe geändert wird

Auf Grund der §§ 35 bis 41 des Schulunterrichtsgesetzes,

BGBl. Nr. 279/1986, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 20. Dezember 1974, BGBl.

Nr. 106/1975, über die Reifeprüfung in den Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten mit Ausnahme der Höheren Lehranstalten für Fremdenverkehrsberufe in der Fassung ...

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