Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 28. Oktober 1974, mit der die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Damenkleidermacher erlassen wird

Zusammenfassung


681. Verordnung: Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Damenkleidermacher

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 28. Oktober 1974, mit der die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Damenkleidermacher erlassen wird

Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes,

BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet:

Gliederung der Lehrabschlußprüfung

§ 1. (1) Die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Damenkleidermacher gliedert sich in eine praktische und in eine theoretische Prüfung.

(2) Die praktische Prüfung umfaßt die Gegenstände...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen