Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 15. Dezember 1977, mit der die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Harmonikamacher erlassen wird
Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 15. Dezember 1977, mit der die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Harmonikamacher erlassen wird
Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes,
BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet:Gliederung der Lehrabschlußprüfung§ 1. (1) Die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Harmonikamacher gliedert sich in eine praktische und in eine theoretische Prüfung.(2) Die praktische Prüfung umfaßt die Gegenstände...